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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigten Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen.

Sämtliche Karten für unsere Veranstaltungen sind NICHT zur Versteigerung, z.B. viagogo u.a. zugelassen. Der Kartenvorverkauf läuft ausschließlich über uns oder von uns autorisierte, zugelassene Vorverkaufsstellen. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Karten. Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle nur, bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern - dies schließt auch Umbesetzung mit ein.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Rock- und Popkonzerten entstehen können.

Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sein denn, dass den Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschoss verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von seiten der Veranstalter jederzeit gemacht und veröffentlicht werden können.

Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf der Karte ausgewiesenen Platz.

Die Eintrittskarten verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

Wenn eine BONNTICKET-Eintrittskarte als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr benutzt wird, gelten die Bestimmungen der im Verkehrsbund angeschlossenen Verkehrsunternehmen.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen.

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